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Samira Ghorbani Danesh wird nicht abgeschoben
Die lesbische Iranerin Samira Ghorbani Danesh, die 2009 nach Deutschland floh und in Nordbayern Asyl beantragte, darf nun doch in Deutschland bleiben.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte zunächst ihren Antrag auf Asyl abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Bayreuth wies im Juni ihren Widerspruch mit der Begründung ab, bei einem „entsprechend zurückhaltenden Lebenswandel, den alle Homosexuellen im Iran praktizieren, die unbehelligt leben wollen“, drohe der Klägerin keine wesentliche Gefahr.
Die ebenfalls aus dem Iran kommende Katayun Pirdawari und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter vom LSVD haben bei Stadtfesten und Informationsveranstaltungen in den vergangenen Wochen auf die schwierige Lebenssituation Samira Ghorbani Daneshs aufmerksam gemacht und 2000 Unterschriften gesammelt, die dem Bundesinnenministerium übergeben wurden.
Nun hat das zuständige Landratsamt die Abschiebung ausgesetzt, so dass der Asylantrag erneut geprüft werden kann. „Eine lesbische Frau in den Iran abschieben zu wollen, ist unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen“, so Katayun Pirdawari in einer Presseerklärung des LSVD