Allgemein
Etappensieg für den Run of Colours
Markenstreit um einen Benefizlauf
Seit 2009 kommen jedes Jahr Läufer_innen für einen guten Zweck zum Run of Colours zusammen. In diesem Jahr erwartet die Aidshilfe beim Benefizlauf zu ihren Gunsten am 14. September – wie schon in den Vorjahren – im Kölner Rheinauhafen mehrere Tausend Teilnehmer_innen. Die gehen wahlweise über 5 oder 10 km an den Start. Im Vorfeld sah sich die Veranstalterin einiger rechtlicher Unbill ausgesetzt. Unter dem Namen The Color Run kommt ein kommerzieller Veranstalter mit einem als Fun-Event ausgelegten Lauf und dem Hauptsponsor Reebok daher. Der jüngste fand am 21. Juli ebenfalls im Rheinauhafen statt.
Gefahr der Verwechslung ist hoch
Aufgrund der ähnlichen Namen und der deutlichen Verwechslungsgefahr ging die Aidshilfe vor Gericht. Das Landgericht Köln untersagte der The Color Run GmbH aus Berlin am 11. Juni 2013 per einstweiliger Verfügung unter diesem Namen Laufveranstaltungen in Köln durchzuführen und zu bewerben. Das Gericht schloss sich in seiner Begründung der Klägerin an. Es sah ebenfalls die Gefahr einer Verwechselung und die Markenrechte der Aidshilfe Köln verletzt. Den Widerspruch des kommerziellen Veranstalters wies das Landgericht am 8. August zurück. Die Verfahrenskosten trägt die GmbH. Aber die gibt nicht auf und versucht weiter Druck zu machen. Zwischenzeitlich legte sie Berufung vor dem Oberlandesgericht ein. Besonders perfide, sie beantragten außerdem beim Patentamt, die Marke Run of Colours zu löschen. Käme dieser Antrag durch, wäre der Klagegrund für die Aidshilfe hinfällig. Diese hat nun 2 Monate Zeit, dazu Stellung zu nehmen.
Der Kommerzanbieter läuft hingegen Gefahr, dass ihm deutschlandweit untersagt wird, Laufveranstaltungen unter dem gewünschten Namen durchzuführen. Ein Vergleichsangebot der Aidshilfe, lediglich darauf zu verzichten, künftig derartige Veranstaltungen in Köln und Düsseldorf durchzuführen, lehnten die Geschäftsführer der GmbH vor Gericht ab.
Ein Kampf wie David gegen Goliath
Die einstweilige Verfügung sowie ein drohendes Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, sollte sich die Berliner GmbH nicht daran halten, bleiben trotz Berufung bestehen. Das Gericht muss derweil noch über den Antrag des Kölner Vereins auf ein Ordnungsgeld entscheiden – für den Color-Run, der am 21. Juli stattfand. Erst als der Meldeschluss abgelaufen war, hatte der Veranstalter sein Event in Farbenlauf umbenannt. Trotzdem wurde der ursprüngliche Name weiterhin verwendet und war auch während des Laufs, zum Beispiel auf T-Shirts, zu sehen.
Der Geschäftsführer der Aidshilfe, Michael Schuhmacher fühlt sich in der Auseinandersetzung durch die bisherigen Urteile bestärkt:
Ein bisschen ist das ein Kampf wie David gegen Goliath. Die gerichtlichen Streitigkeiten können sich noch Jahre hinziehen. Derweil unterstützen uns Außenstehende am besten, wenn sie auch in diesem Jahr zahlreich am Run of Colours teilnehmen oder zuschauen. Wir wollen uns den Benefizgedanken nicht durch rein kommerzielle Interessen kaputt machen lassen.
Worin sich die Läufe unterscheiden
Die Lauf-Serie The Color Run findet weltweit statt. Sie soll besonders bunt und fröhlich sein. Es geht laut eigener Aussage „in erster Linie um viel Spaß“. Die Fun-Sportler_innen starten mit weißen Shirts und werden unterwegs mit Farbpulver aus Maismehl beworfen. Beim bereits traditionellen Run of Colours der Aidshilfe Köln gehen hingegen Leistungsläufer_innen ebenso an den Start wie Freizeitsportler_innen. Ausdrücklich erlaubt und erwünscht sind dabei bunte Kostüme. Alle Teilnehmer_innen können gegen Startgebühr mitlaufen. Wer laufend Spenden sammelt, zum Beispiel indem Freund_innen mit einem Geldbetrag unterstützen, zahlt keine Gebühr. Die Erlöse kommen den Projekten der Aidshilfe zu Gute.
Statement der Aidshilfe Köln zur Auseinandersetzung
In einem Statement vom 4. September 2013 macht die Aidshilfe Köln deutlich, warum sie mit ihrem Run of Colours nicht in einen Topf mit der Konkurrenzveranstaltung geworfen werden möchte:
- Der Color Run ist nach Angaben deren Geschäftsführer eine rein wirtschaftliche Veranstaltung und dient der Gewinnerzielung und der Umsetzung von Sponsoren-Interessen, vornehmlich des Hauptsponsors Reebok.
- Der Color Run ist ein bisschen Laufen mit viel Party und Maismehlfarben, schon jetzt gibt es einige Kritik an der Verwendung der Farben, über Schäden an Häusern und Gelände, bis zu Beschwerden von Teilnehmer/innen, die die Farben nicht mehr aus den Haaren entfernen konnten.
- Der Run of Colours zu Gunsten der Aidshilfe Köln ist eine Solidaritäts- und Benefizveranstaltung. Der Erlös kommt ausschließlich den satzungsgemäßen Aufgaben der Aidshilfe Köln zu Gute. Der Lauf ist zudem eine öffentliche Solidaritäts-Veranstaltung für Menschen mit HIV und Aids.
- Es besteht Verwechslungsgefahr zwischen beiden Marken zum Nachteil der Aidshilfe Köln. Der Markenschutz der Aidshilfe Köln wurde nun von zwei Kammern des Landgerichts eindeutig bestätigt.
- Die Unterstützer/innen und Läufer/innen des Run of Colours zu Gunsten der Aidshilfe Köln verfolgen mit ideeller und finanzieller Unterstützung gemeinnützige Ziele.
Wir freuen uns daher über die Solidarität der Menschen in Köln mit dem Run of Colours zu Gunsten der Aidshilfe Köln und ihrer Aufgaben. Der Benefizlauf findet am 14. September 2013 wie in den vergangenen Jahren im Rheinauhafen statt.
Fotos vom Run of Colours: @ Aidshilfe Köln