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Halbherziger Gesetzentwurf zur Adoption vorgelegt

Regierungsreaktion zu klein und zu spät

Lesben, Kind, @Dubova/Shutterstock.comGeahnt haben es alle, manche hofften dennoch bis zum Schluss. Mit dem heutigen Gesetzentwurf der Großen Koalition zur sogenannten Sukzessivadoption wird allerdings endgültig klar: 100 Prozent Gleichstellung lösen sich zu 100 Prozent in Luft auf. Zwar dürfen künftig lesbische und schwule Eltern ein Kind, dass ihre Lebenspartnerin oder ihr Lebenspartner bereits adoptiert hat, im Nachzug ebenfalls adoptieren, aber mehr eben nicht. Ein halbherziger Schritt, der zu kurz geht und zu spät kommt (auch wenn die Regierung noch bis Juni Zeit hat). Denn möglich ist die nachgezogene Adoption laut Spruch des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 sowie schon seit Sommer letzten Jahres. Einmal mehr hat der Gesetzgeber also nur umgesetzt, was Deutschlands höchstes Gericht ihm vorschrieb.

Scharfe Kritik des LSVD

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) bezeichnet den Entwurf als Placebo-Gesetz. Sprecher Manfred Bruns sagt dazu in einer Pressemitteilung: „Das ist vollkommen unzureichend und diskriminierend.“ Der Verband fordert den Bundestag auf, seine Verweigerungshaltung gegenüber einem gemeinschaftlichen Adoptionsrecht aufzugeben und den jetzigen Entwurf dementsprechend nachzubessern. Bruns weiter:

Wir werten deshalb den Verzicht auf die Zulassung der gemeinschaftlichen Adoption als Versuch, die verfassungswidrige Diskriminierung der Lebenspartner möglichst lange aufrecht zu erhalten, und als Brüskierung des Bundesverfassungsgerichts.

Deutliche Worte, die aber wohl bei den Regierungsparteien auf taube Ohren fallen werden. Die SPD fühlt sich vermutlich wieder fein raus, weil es die CDU ist, die blockiert. Und den Koalitionsfrieden wird man wegen der paar Lesben und Schwulen nicht riskieren wollen. Derweil reichten Die Grünen genau ein Jahr nach dem Urteil des BVerfG einen weitergehenden Gesetzentwurf ein zur „Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze im Bereich des Adoptionsrechts“. Erfolg dürfte dem nicht beschieden sein, ob der Größe der Opposition. Gegenüber Nachbarländern wie Dänemark, Frankreich oder den Niederlanden bleibt Deutschland weiterhin weit zurück.

Urheberrechte Foto: © Dubova, Verwendung unter Lizenz von Shutterstock.com

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