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phenomenelle des Tages: Susanne Baer
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Prof. Dr. Susanne Baer (Bundesverfassungsrichterin)
Im Februar 2011 schrieb sie Geschichte. Alle lesben- und schwulenpolitisch aktiven Verbände begrüßten einhellig ihre Wahl zur Richterin im ersten Senat am Bundesverfassungsgericht. Erstmals in der bundesdeutschen Geschichte wurde eine offen lesbisch lebende Richterin in das höchste Gericht berufen. Noch bedeutender aber ist, dass mit ihr eine Fachfrau für Geschlechter- und Antidiskrimierungsfragen in das Gericht aufrückte. Aus ihrem feministischen Hintergrund hat Baer nie einen Hehl gemacht. Ihre rechtlichen Schwerpunkte sind außerdem Grund- und Menschenrechte sowie vergleichendes Verfassungsrecht.
Nach dem Abitur studierte Baer Rechts- und Politikwissenschaften an der Freien Universität Berlin. Im Anschluss an das 2. Staatexamen 1991 legte sie 2 Jahre später noch ihren Master of Law an der University of Michigan nach. 1995 promovierte sie mit dem Thema „Würde oder Gleichheit?“ zu grundrechtlichen Fragen von Antidiskrimierung am Beispiel der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, indem sie Deutschland und die USA miteinander vergleicht. Ihre Habilitation folgt 2000. Einer der beiden Professoren, bei denen sie die höchste Hochschulprüfung ablegt, ist „Der Vorleser„-Autor Bernhard Schlink.
Neben ihren Studien arbeitete Baer unter anderem Anfang der 90er als Referentin in der Berliner Senatsverwaltung, baute das Modellprojekt zur Intervention bei häuslicher Gewalt mit auf, wurde wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Freien Universität Berlin und leitete das GenderKompetenzZentrum an der Humboldt Universität Berlin. Dort ist sie seit 2002 auch Professorin und seit 2009 Direktorin des von ihr gegründeten Instituts für Interdisziplinäre Rechtsforschung (LSI Berlin). Das Institut sieht seine Aufgabe vor allem darin, durch das Einbeziehen von Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften die dogmatische rechtswissenschaftliche Forschung zu ergänzen.
Anfang Februar 2013 gab die LAG Lesben in NRW bekannt, dass sie Prof. Dr. Susanne Baer in diesem Jahr mit dem Augspurg-Heymann-Preis auszeichnen wird. Er wird seit 2009 an Frauen verliehen, die zu mehr Sichtbarkeit von Lesben im öffentlichen Raum beitragen, der Diskriminierung von Lesben, Schwulen und anderen Minderheiten entgegentreten und lesbische Identität als selbstverständliche Existenz vorleben.
Foto: By Mathias Schindler (Own work) [CC-BY-SA-3.0 or GFDL], via Wikimedia Commons
Weiterführende Links und Quellen
- Professur für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien
- Wikipedia: Susanne Baer
- Bundesverfassungsgericht CPV Susanne Baer
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